Master

Das Master-Studium umfasst meist vier Semester und baut in der Regel auf einem fachverwandten Bachelorabschluss auf. Hier werden die wissenschaftlichen Inhalte vertieft, das eigenständige Arbeiten und der kollegiale Fachdiskurs trainiert. Die Masterstudiengänge schließen mit einem fachwissenschaftlichen Abschluss (je nach Fach Master of Arts oder Master of Science) oder einem lehramtsbezogenen Master of Education ab und ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine anschließende Promotion.
Unter nachfolgenden Links finden Sie alle Masterstudiengänge der drei Universitäten der UA Ruhr:
Internationale Masterstudiengänge
Die drei UA Ruhr-Universitäten bieten mit rund 60 internationalen Studiengängen ein breites Angebot für Bachelorabsolvent*innen aus aller Welt. Sie werden überwiegend auf Englisch, vereinzelt auch in anderen Sprachen wie Niederländisch, Französisch oder Spanisch unterrichtet. Die folgende Webseite der UA Ruhr bietet eine Übersicht darüber, welche Programme an welcher Universität und in welcher Sprache angeboten werden:
Internationale Masterstudiengänge - UA Ruhr
Unter nachfolgenden Links finden Sie alle englischsprachigen Masterstudiengänge der drei Universitäten der UA Ruhr:
Internationale Studiengänge - RUB
Internationale Studiengänge - UDE
Internationale Studiengänge - TU Dortmund
Semesterzeiten und Studiengebühren
Semesterzeiten
Das Studium in Deutschland ist in zwei Semester gegliedert: das Wintersemester (01.10.–31.03.) und das Sommersemester (01.04.–30.09.). Der Studienbeginn erfolgt in der Regel im Wintersemester, kann jedoch je nach Studiengang variieren.
Mehr Informationen zu den Semesterzeiten und -terminen der Universitäten der UA Ruhr finden Sie unter folgenden Links:
Studiengebühren
In Deutschland werden für Bachelorstudiengänge an öffentlichen Universitäten in der Regel keine Studiengebühren erhoben, für einige Masterstudiengänge hingegen schon – auch einige Angebote der UA Ruhr-Universitäten sind davon betroffen. Studieninteressierte sollten sich daher erkundigen, ob für den gewünschten Studiengang solche Kosten anfallen.
Darüber hinaus sind alle eingeschriebenen Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge der UA Ruhr dazu verpflichtet, jedes Semester einen Sozialbeitrag zu zahlen, der sich aktuell auf rund 350 Euro beläuft und vor jedem Semester neu festgelegt wird. Darin ist neben Beiträgen unter anderem für die Studierendenwerke (etwa für Mensa und Wohnheime) und die Studierendenschaften der Universitäten auch ein Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel enthalten.
Weitere Informationen zum jeweiligen Semesterbeitrag der Universitäten der UA Ruhr finden Sie hier:

