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Bachelor, Staatsexamen und Lehramt

Miteinander redende Mädchen © Eventfotograf.in​/​UDE

Die drei Universitäten der UA Ruhr bieten insgesamt rund 600 Studiengänge in den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften (einschließlich Medizin) sowie Natur- und Ingenieurwissenschaften an. Für die Aufnahme in alle Bachelor-, Lehramts- und Staatsprüfungsstudiengänge werden Deutschkenntnisse vorausgesetzt, da in diesen Bereichen sämtliche Lehrveranstaltungen auf Deutsch stattfinden. Lediglich eine geringe Anzahl an Fächern, wie beispielsweise in Sprach- und Literaturstudiengängen, wird in anderen Sprachen unterrichtet.

Bachelor

Das Bachelor-Studium dauert in der Regel sechs Semester. Es stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar und schließt (je nach Fach oder Fächerkombination) mit dem Bachelor of Arts, dem Bachelor of Science oder dem Bachelor of Laws ab. Nach dem Bachelor kann man sich entscheiden, ob man im Beruf durchstarten oder einen Master anschließen will.

Staatsexamen

Einige Universitäten bieten auch Studiengänge an, die nicht mit dem Bachelor oder Master abgeschlossen werden, sondern mit dem Staatsexamen – zum Beispiel die Staatsprüfung an der juristischen Fakultät oder die ärztliche Prüfung an der medizinischen Fakultät. Die Ruhr-Universität Bochum bietet die Staatsexamina Medizin und Rechtswissenschaft an, die jeweils 13 bzw. 10 Semester dauern. An der Universität Duisburg-Essen kann das Staatsexamen Medizin mit einer Regelstudiendauer von 12 Semestern und 3 Monaten absolviert werden.

Lehramt

Das Lehramt wird von Personen ausgeübt, die sich für den Unterricht an öffentlichen, privaten oder religiösen Bildungseinrichtungen in Deutschland engagieren möchten. An den UA Ruhr-Universitäten besteht das Lehramt aus einem Bachelorstudium mit sechs Semestern, an das sich ein viersemestriges Masterstudium (Master of Education) anschließt. Danach erfolgt ein 18-monatiger praktischer Vorbereitungsdienst, das sogenannte „Referendariat“.

 

Semesterzeiten und Studiengebühren

Semesterzeiten

Das Studium in Deutschland ist in zwei Semester gegliedert: das Wintersemester (01.10.–31.03.) und das Sommersemester (01.04.–30.09.). Der Studienbeginn erfolgt in der Regel im Wintersemester, kann jedoch je nach Studiengang variieren.

Mehr Informationen zu den Semesterzeiten und -terminen der Universitäten der UA Ruhr finden Sie unter folgenden Links:

Semesterzeiten - RUB

Semesterzeiten - UDE

Semesterzeiten - TU Dortmund

Studiengebühren

In Deutschland werden für Bachelorstudiengänge an öffentlichen Universitäten in der Regel keine Studiengebühren erhoben, für einige Masterstudiengänge hingegen schon – auch einige Angebote der UA Ruhr-Universitäten sind davon betroffen. Studieninteressierte sollten sich daher erkundigen, ob für den gewünschten Studiengang solche Kosten anfallen.

Darüber hinaus sind alle eingeschriebenen Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge der UA Ruhr dazu verpflichtet, jedes Semester einen Sozialbeitrag zu zahlen, der sich aktuell auf rund 350 Euro beläuft und vor jedem Semester neu festgelegt wird. Darin ist neben Beiträgen unter anderem für die Studierendenwerke (etwa für Mensa und Wohnheime) und die Studierendenschaften der Universitäten auch ein Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel enthalten.

Weitere Informationen zum jeweiligen Semesterbeitrag der Universitäten der UA Ruhr finden Sie hier:

Semesterbeitrag - RUB

Semesterbeitrag - UDE

Semesterbeitrag - TU Dortmund

 

Weitere Informationen zu den Studiengängen der UA Ruhr-Universitäten finden Sie unter folgenden Links:

Studium - RUB

Studium - UDE

Studium - TU Dortmund